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PAP-Gruppe
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Beurteilung und therapeutische Konsequenz
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PAP I
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Normales Zellbild
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Normaler Befund; keine Auffälligkeiten;
erneute Untersuchung nach einem Jahr im Rahmen der
Krebsfrüherkennungsuntersuchung
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PAP II
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Entzündliche, regenerative, metaplastische
oder degenerative Veränderungen
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Unverdächtige Zellveränderungen; meist
bedingt durch Bakterien oder andere Keime; ggf. Untersuchung nach
3 Monaten und eine evtl. Behandlung der Entzündung
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PAP III D
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Zellen weisen leichte bis mäßige untypische
Zellveränderungen auf (=Dysplasie)
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Befund unklar; meist hängt diese Veränderung
mit dem häufig verbreiteten HPV - Infekt zusammen; Kontrolle nach
3 Monaten ausreichend; histologische Abklärung erst bei
wiederholtem Auftreten erforderlich
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PAP III
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Schwere entzündliche oder degenerative
Veränderungen, eine Beurteilung, ob die Veränderungen bösartig
sind, ist nicht sicher möglich
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Befund unklar; Bösartigkeit nicht
auszuschließen; ggf. antibiotische oder hormonelle Behandlung;
kurzfristige Kontrolle nach ca. 2 Wochen; bei anhaltendem Pap III
ist eine histologische Abklärung erforderlich
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PAP IV a
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Zellen mit schwerer Dysplasie oder Carcinoma in
situ (Krebsvorstufe)
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Verdächtiger Befund; histologische Abklärung
erforderlich mit Hilfe einer Ausschabung und einer Hysteroskopie
(Inspektion der Gebärmutterhöhle mittels optischer Instrumente)
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PAP IV b
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Zellen mit schwerer Dysplasie oder
Krebsvorstufe, Zellen eines invasiven Karzinoms können nicht
ausgeschlossen werden
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Verdächtiger Befund; histologische Abklärung
mittels Konisation (Entnahme einer kegelförmigen Gewebeprobe
vom Gebärmutterhalsbereich) oder Knips-Biopsie (Entnahme
kleinerer Gewebeproben von mehreren Stellen),
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PAP V
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Zellen eines vermutlich invasiven Karzinoms,
Tumor ist eindeutig bösartig
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Befund erfordert die histologische Bestätigung
und Tumorklassifikation mittels Konisation (s.o.) oder
Knips-Biopsie (s.o.),
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