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der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen

Klassifikation nach Papanicolaou

PAP-Gruppe

 

Beurteilung und therapeutische Konsequenz

PAP I

Normales Zellbild

Normaler Befund; keine Auffälligkeiten; erneute Untersuchung nach einem Jahr im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchung

PAP II

Entzündliche, regenerative, metaplastische oder degenerative Veränderungen

Unverdächtige Zellveränderungen; meist bedingt durch Bakterien oder andere Keime; ggf. Untersuchung nach 3 Monaten und eine evtl. Behandlung der Entzündung

PAP III D

Zellen weisen leichte bis mäßige untypische Zellveränderungen auf (=Dysplasie)

Befund unklar; meist hängt diese Veränderung mit dem häufig verbreiteten HPV - Infekt zusammen; Kontrolle nach 3 Monaten ausreichend; histologische Abklärung erst bei wiederholtem Auftreten erforderlich

PAP III

Schwere entzündliche oder degenerative Veränderungen, eine Beurteilung, ob die Veränderungen bösartig sind, ist nicht sicher möglich

Befund unklar; Bösartigkeit nicht auszuschließen; ggf. antibiotische oder hormonelle Behandlung; kurzfristige Kontrolle nach ca. 2 Wochen; bei anhaltendem Pap III ist eine histologische Abklärung erforderlich

PAP IV a

Zellen mit schwerer Dysplasie oder Carcinoma in situ (Krebsvorstufe)

Verdächtiger Befund; histologische Abklärung erforderlich mit Hilfe einer Ausschabung und einer Hysteroskopie (Inspektion der Gebärmutterhöhle mittels optischer Instrumente)

PAP IV b

Zellen mit schwerer Dysplasie oder Krebsvorstufe, Zellen eines invasiven Karzinoms können nicht ausgeschlossen werden

Verdächtiger Befund; histologische Abklärung mittels Konisation (Entnahme einer kegelförmigen Gewebeprobe vom Gebärmutterhalsbereich) oder Knips-Biopsie (Entnahme kleinerer Gewebeproben von mehreren Stellen),

PAP V

Zellen eines vermutlich invasiven Karzinoms, Tumor ist eindeutig bösartig

Befund erfordert die histologische Bestätigung und Tumorklassifikation mittels Konisation (s.o.) oder Knips-Biopsie (s.o.),

 
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