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Zuletzt aktualisiert am: 07.03.2010
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Was können Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen leisten ?
Die Teilnahme an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen erhöht die Chance, dass bösartige Tumore frühzeitig erkannt werden. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen können sogar Krebsvorstufen erkennen und beseitigen.
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Mögliche Fehler trotz hoher Zuverlässigkeit
Alle Untersuchungsmaßnahmen sind trotz hoher Zuverlässigkeit mit einem gewissen Fehlerpotential behaftet. Dieses kann sowohl in der Untersuchungsmethode selber als auch in der Anwendung begründet sein.
Falsch negativer Befund / Intervallkarzinom Bei jeder Methode besteht die Möglichkeit, dass bestehende Tumore nicht gefunden werden (falsch negativer Befund) oder dass in der Zeit zwischen zwei regulären Untersuchungen Tumore neu entstehen (Intervallkarzinome).
Falsch positiver Befund Die Möglichkeit besteht, dass Befunde der Früherkennungsuntersuchung eine Tumorerkrankung zunächst nahe legen, diese durch weitergehende Diagnostik aber nicht bestätigt wird (falsch positiver Befund). In einem solchen Fall können im Nachhinein die durchgeführten Maßnahmen als überflüssig erscheinen. Auch die psychische Belastung durch falsch positive Befunde ist nicht unerheblich, denn oftmals vergeht einige Zeit bis das Ergebnis der Diagnostik sicher feststeht.
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Tumorbedingte Risiken der Früherkennung
Ist ein Tumor trotz früherer Diagnose nicht heilbar, führt die Früherkennung nicht zu einer Verlängerung des Lebens, sondern nur zu einer Vorverlegung der Diagnose. Darüber hinaus gibt es langsam wachsende Tumoren, welche die Lebensqualität des Menschen nicht beeinträchtigt hätten. Die Kenntnis der Diagnose kann in beiden Fällen die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Person erheblich beeinträchtigen.
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Erkennung von Vorstufen und Verbesserung von Heilungschancen
Dennoch gelten Krebsfrüherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen als besonders wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Heilungschancen. Je früher Krebs oder seine Vorstufen erkannt werden, desto größer ist die Chance, dass ein Tumor vollständig entfernt bzw. an seiner weiteren Ausbreitung gehindert werden kann. Für einige - leider nicht für alle Krebserkrankungen - gibt es bewährte Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen, die überwiegend von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Manche davon werden als so genanntes „Screening“ durchgeführt (s.u.).
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Beratungspflicht für Krebsvorsorge: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
Seit 2008 muss sich folgender Personenkreis über Früherkennungsuntersuchungen von einem Facharzt beraten lassen:
Weibliche gesetzlich Krankenversicherte, geboren nach dem 01.04.1987 Männliche gesetzlich Krankenversicherte, geboren nach dem 01.04.1962
Die Beratung muss nicht zwangsläufig zu der Entscheidung der Durchführung der jeweiligen Untersuchung führen. Sie muss jedoch längstens in einem Zeitraum von 2 Jahren nach Beginn der jeweiligen Anspruchsberechtigung einmalig wahrgenommen werden.
Dies bedeutet:
Beratung Frauen Ab 20 Jahre: Gebärmutterhalskrebs
Beratung Männer Ab 50 Jahre: Darmkrebs
Sollte ein Versicherter später an Gebärmutterhals- oder Darmkrebs erkranken, muss er nachweisen, dass er eine ärztliche Beratung über Krebsvorsorge in Anspruch genommen hat. Dieser Nachweis erfolgt über einen Präventionspass, der vom Arzt kostenlos ausgestellt wird. Bis die Präventionspässe in den Arztpraxen vorliegen, kann die Beratung auch über einen provisorischen Vordruck oder formlos bestätigt werden. Wird die entsprechende Beratung versäumt und es entsteht eine der oben genannten Krebserkrankungen, dann kann der Patient nicht von der Chronikerregelung profitieren, die niedrigere Zuzahlungen von bis zu 1% des Einkommens ermöglicht. In diesem Falle muss der Versicherte weiterhin bis zu 2% seines Einkommens z.B. für Medikamente, Hilfsmittel etc. zuzahlen. Ausgenommen von der Pflicht der Beratung sind Personen mit schweren psychischen Erkrankungen oder schweren geistigen Behinderungen, denen die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen nicht möglich ist sowie Menschen, die bereits an der zu untersuchenden Erkrankungen leiden. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrem Arzt.
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Information und Aufklärung
Nicht jede am Markt angebotene Untersuchung zur Krebsvorsorge- oder Früherkennung ist tatsächlich geeignet oder für jedermann empfehlenswert. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Möglichkeiten der Früherkennung vorstellen sowie Empfehlungen aussprechen, für welchen Personenkreis sie jeweils anzuraten sind.
Unter Eingabe Ihres Alters und des Geschlechts können Sie sich auch Ihren persönlichen Vorsorgeplan zusammenstellen lassen. Den dazugehörigen Link finden Sie in der linken Menüleiste.
Für Krebserkrankungen, die nicht im Menü zu finden sind, gibt es derzeit leider keine wirksamen Früherkennungsmaßnahmen.
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Downloads
Beschluss Beratungspflicht des GB-A (373 kB)
Krebsfrüherkennungs- Richtlinien des GB-A (187 kB)
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Begriffsbestimmung
Vorsorge Einige Krebsarten entstehen über Vorstufen. Im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen können diese entdeckt und direkt beseitigt werden (z.B. Darmspiegelung), bevor überhaupt eine Krebserkrankung entstehen kann.
Früherkennung Bei der Früherkennung geht es darum, Tumore in einem frühen Stadium zu entdecken und damit die Heilungschancen in den meisten Fällen zu verbessern. Durch Früherkennung wird Krebs also nicht verhindert, sondern lediglich frühzeitig aufgespürt und behandelt. Es kann vorkommen, dass sehr kleine Tumore gefunden und behandelt werden, von denen nicht sicher ist, dass sie jemals „lebensgefährlich" geworden wären. Dies betrifft vor allem sehr langsam wachsende Tumorarten (z.B. Prostatakarzinom).
Screening Das engl. Verb “to screen” bedeutet “filtern” oder “aussieben.” Demnach versteht man unter Screening eine vorsorglich bei einer großen Menge gesunder Menschen durchgeführte Reihenuntersuchung, die zum Ziel hat, diejenigen Personen „herauszufiltern“, bei denen ein bisher unauffälliges Frühstadium einer (Krebs-)Erkrankung vorliegt. Screenings sind sehr aufwändig und nur dann sinnvoll, wenn die Untersuchungsmethoden ausgereift sind, eine aussichtsreiche Therapie angeboten werden kann und außerdem die Beteiligung großer Personenkreise sicher gestellt ist. Auch unter Kostengesichtspunkten ist eine solche Methode daher nur für bestimmte Krebserkrankungen sinnvoll. Ein Screening im engeren Sinne wird in Deutschland derzeit lediglich für Brustkrebs (Mammographiescreeening) angeboten. Die übrigen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sind als Angebote zu verstehen, die von jedem Einzelnen unter bestimmten Voraussetzungen beim Arzt wahrgenommen werden können.
IGel-Leistung IGel-Leistungen sind individuelle Gesundheitsleistungen des Arztes, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Der Patient muss die Leistung selbst bezahlen. Als Abrechnungsgrundlage gilt die Gebührenordnung für Ärzte.
Leitlinien Leitlinien sind von dem Informationszentrum für Standards in der Onkologie (ISTO) entwickelte Behandlungs- und Orientierungshilfen für die onkologische Versorgung. Unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes beschreiben die Leitlinien die angemessene Diagnostik, Therapie und Nachsorge für spezifische klinische Situationen.
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