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der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen

Krebserregende Stoffe am Arbeitsplatz

In einigen Branchen ist das Risiko erhöht, kanzerogene Stoffe über Nase, Mund und Haut aufzunehmen. Einige Schadstoffe kommen in der Industrie nicht mehr vor, andere sind in geringer Konzentration noch verbreitet. Schätzungsweise 5 Prozent aller Krebsfälle sind auf Schadstoffe am Arbeitsplatz zurückzuführen.

Berufe mit erhöhtem Risiko
Chemieberufe, Schlosser, Bauberufe, metall- und holzverarbeitende Berufe, Bergleute, Elektriker, Installateure, Textilberufe, Lager- und Transportberufe, Isolierer, Mineralaufbereiter, Maler und Lackierer, Glas- und Keramikberufe, KFZ-Mechaniker

Hauptbelastungen am Arbeitsplatz
Sonnenstrahlung, Passivrauch, Kieselsäure/ Kristallines Silizea, Dieselabgase, Radon, Holzstäube, Benzol, Asbest, Formaldehyd, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), Chrom-, Cadmium- und Nickelverbindungen

Ein enger Zusammenhang besteht zwischen:

  • Tumoren der Atemwege, Lunge, Rippen- und Bauchfell und Kontakt zu Asbeststaub
  • Hautkrebs und Kontakt zu Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnlichen Stoffen
  • Harnblasenkrebs und Kontakt zu sogenannten aromatischen Aminen


Weitere, mit bestimmten Berufen assoziierte Krebserkrankungen, sind Leukämie und Leberkrebs.

Begrenzung der Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz

  • Arbeitsschutzmaßnahmen: Schutzausrüstung tragen, Aufbewahrung und Entsorgung von Gefahrstoffen, Ess- und Trinkverbot am Arbeitsplatz einhalten, Rauchverbot etc.
  • Bei Fragen zu Belastungen den Betriebsarzt kontaktieren. Dieser ist u.a. dafür verantwortlich, Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Mitarbeiter arbeitsmedizinisch zu untersuchen und zu beraten.

Röntgenstrahlen und Krebs

In der Regel ist der Nutzen einer Diagnose mit Hilfe des Röntgens für den Patienten größer als ein möglicher Schaden, zumal das Strahlenrisiko gering ist im Vergleich zu anderen Gesundheitsrisiken. Eine Röntgenuntersuchung ist immer dann gerechtfertigt, wenn sich daraus Folgen für die Art der Behandlungsplanung ergeben. Darüber hinaus sollte der Arzt jedoch stets überlegen, ob er die gleiche Information auch mit Verfahren ohne Strahlenbelastung (z.B. Ultraschall), erhalten könnte.

Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz

  • Teilen Sie dem Arzt mit, ob in der vergangenen Zeit bei Ihnen bereits ähnliche Röntgenuntersuchungen gemacht worden sind (Eine gute Gedächtnisstütze ist ein Röntgenpass, den es beim Arzt, Krankenkassen, Apotheken oder Bundesamt für Strahlenschutz gibt).
  • Bringen Sie Ihrem Arzt frühere Aufnahmen mit oder lassen Sie diese anfordern. Ärzte sind verpflichtet, den Patienten oder weiter behandelnden Ärzten Röntgenaufnahmen oder Kopien davon leihweise zu überlassen.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Arzt die Notwendigkeit der geplanten Röntgenuntersuchung erklären.
  • Achten Sie darauf, dass an den Strahlenschutz für die nicht untersuchten Körperteile gedacht wird.

Weiterführende Links

Berufsbedingte Krebsrisiken 
Krebsinformationsdienst, Deutsches Krebsforschungszentrum (dkfz) 

 

Literatur

  • Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg (Hrsg.): "Schutz vor Krebs", Heidelberg, 2007
  • International Union Against Cancer (UICC): Prävention von Krebs, Aktueller Stand und wirksame Strategien, W. Zuckschwerdt Verlag, Genf, 2006


 
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